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Dr. med. Andrea Rejzek

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Oberärztin am Landesklinikum St. Pölten

FAQ

Wie wird eine Fettabsaugung durchgeführt?

Die Fettabsaugung ist ein operativer Eingriff bei dem über dünne Kannülen Fett aus dem Unterhautfettgewebe abgesaugt wird. Dabei wird die Kanüle über ein spezielles Gerät in Vibration versetzt, was das Absaugen erleichtert und Gewebe schont. Kleine Flächen können in örtlicher Betäubung abgesaugt werden, für größere Areale ist eine Behandlung in Dämmerschlaf zu empfehlen

Bin ich eine geeignete Kandidatin/ein geeigneter Kandidat?

Die besten Ergebnisse haben normalgewichtige Patienten mit gewisse „Problemzonen“, die auf Sport und Diät nicht ansprechen. Eine Fettabsaugung kann in jedem Alter durchgeführt werden, aber Patienten mit straffer Haut und gutem Bindegewebe haben die besten Ergebnisse. Ist zuviel hängende Haut vorhanden müssen eventuell andere Methoden angewendet werden.

Kann ich durch eine Fettabsaugung Gewicht abnehmen?

Eine Fettabsaugung ist keine geeignete Methode Gewicht zu verlieren. Die Methode eignet sich zur äußeren Körperformung und zur Behandlung von Problemzonen. Zur Reduzierung von Übergewicht sind andere Methoden besser geeignet.

Werde ich dadurch Cellulite los?

Bei vielen Patienten verbessert sich auch das Hautbild nach einer Fettabsaugung und damit auch zu einem gewissen Grad das Ausmaß an Cellulite. Der Erfolg kann aber im Einzelfall nicht vorhergesagt werden.

Welche Risiken gibt es?

Kein operativer Eingriff ist gänzlich ohne Risiko, wobei diese bei Fettabsaugungen sehr selten sind. So können Nachblutungen, Infektionen, Unebenheiten, Wundheilungsstörungen oder Pigmentstörungen auftreten.

Wann bin ich nach der Operation wieder fit?

Dies hängt unter anderem von der Größe der behandelten Fläche ab. Üblicherweise ist es möglich nach 1-2 Wochen wieder arbeiten zu gehen, gewöhnliche Verrichtungen des täglichen Lebens sind sofort möglich. Mit sportlicher Betätigung sollte 4-6 Wochen gewartet werden.

Bleibt das Ergebnis dauerhaft bestehen?

Die entfernten Fettzellen wachsen nicht wieder nach, somit ist das Ergebnis stabil. Nimmt der Patient aber sehr viel an Gewicht zu können verbliebene Fettzellen soviel Fett speichern, dass das Ergebnis beeinträchtigt sein kann.

Schönheitsoperationen von Schönheitschirurgen?

Ab 01.01.2013 tritt das neue „Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG)“ in Kraft. Dieses Bundesgesetz legt fest das Fachärzte für plastische, ästhetische und wiederherstellende Chirurgie aufgrund ihrer Ausbildung alle ästhetischen Operationen ohne weiteren Nachweis ausführen dürfen. Für andere Fachärzte wird durch Verordnung der Österreichischen Ärztekammer festgelegt inwieweit ästhetische Operationen zulässig sind. Ärzte für Allgemeinmedizin sind dann für bestimmte ästhetische Operationen zugelassen wenn sie über eine Anerkennung durch die Österreichische Ärztekammer verfügen. Die Österreichische Ärztekammer wird auf ihrer Webseite leicht für PatientInnen zugänglich, verlautbaren welche Ärzte ästhetische Eingriffe durchführen dürfen. Der Zusatz Schönheitschirurgie ist nun verboten. Für plastische Chirurgen und andere verlautbarte Ärzte ist der Zusatz ästhetische Chirurgie oder ästhetische Medizin erlaubt.

So finden Sie den richtigen plastischen Chirurgen!

Dieser Abschnitt ist wörtlich von der Homepage der Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie in Österreich übernommen: "Jeder Facharzt für Plastische Chirurgie hat seine eigene Art und Weise, an Menschen heranzutreten und Operationen vorzubereiten und durchzuführen. Doch die Ärzte der Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie haben eines gemeinsam:

Sie alle haben eine spezielle sechsjährige Ausbildung zum Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie abgeschlossen und damit eine qualitativ hochwertige Ausbildung erworben." Jeder plastisch-chirurgische Eingriff sollte gut überlegt sein. Nehmen Sie sich die nötige Zeit den richtigen Arzt zu finden, bei dem Sie sich wohl fühlen und zu dem Sie Vertrauen haben. In Österreich erlaubt das Gesetz prinzipiell jedem Arzt, plastisch-ästhetische Operationen durchzuführen. Ein seriöser Plastischer Chirurg wird keine Probleme damit haben, Sie über seine Ausbildung umfassend zu informieren.

Sind Fettabsaugungen unter 18 Jahr sinnvoll?

Ich operiere minderjährige Frauen prinzipiell nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Das Körperwachstum muss abgeschlossen sein. Sollte ich über die Motive, warum die junge Frau jetzt unbedingt eine Fettabsugung durchführen lassen will, nicht ganz im klaren sein, ziehe ich von Fall zu Fall eine Psychologin hinzu.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die österreichischen Krankenkassen zahlen eine Fettabsaugung nicht.

Was ist von Billigangeboten zu halten?

Ein(e) gute(r) Schönheitschirurg(in) hat seinen Preis. Bitte überlegen Sie in Ihrem Interesse ob Sie sich in Osteuropa in einer Klinik operieren lassen, die mit sehr günstigen Preisen wirbt. Auch werden Sie kaum herausfinden wie qualifiziert die Ärzte dort sind und ob eine professionelle Nachsorge bzw. Nachbehandlung angeboten wird. Wenn dann das Ergebnis nicht Ihren Wünschen entspricht, kann die Korrekturoperation in Österreich richtig teuer werden. Beispiel Ungarn: Die im Internet gefunden Preise sind ab Preise und zu den Basispreisen kommt dann noch OP-Benutzung, Lokalanästhesie, Verbandsmaterial dazu.

Das Ergebnis entspricht nicht Ihren Erwartungen. Was kann man tun?

Auch bei sorgfältigster Vorbereitung, Planung und Durchführung, sind Enttäuschungen und Misserfolge nicht restlos vermeidbar. Auf jeden Fall sollten Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Wenn Sie aber das Vertrauen verloren haben oder Ihr Arzt kein Verständnis für Ihr berechtigtes Problem hat, kann ich Ihnen die Telefonnummer der Hotline für verunsicherte Patienten der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie anbieten (0820 820 600). Serviceprojekt für verunsicherte Patienten nach ästhetischen Eingriffen. Dort kann man sich nach einem bereits erfolgten Eingriff anmelden, um auf unkomplizierte Weise kostenlos eine fachliche Meinung einzuholen.Weiters kann ich Ihnen die Schiedsstelle der Ärztekammer empfehlen z.B.: in Wien (Schiedstelle der Ärztekammer Wien) oder in Niederösterreich Schiedstelle der Ärztekammer in Niederösterreich.


Sie haben Fragen zu schönheitschirurgischen Eingriffen? Wir haben die Antworten!

Ich bedanke ich mich recht herzlich für Ihren Besuch und Ihr Interesse. Wenn Sie jetzt nicht mit mir Kontakt aufnehmen, verstehen ich die Welt nicht mehr. Sie interressieren sich für schönheitschirurgische Behandlungsmöglichkeiten, sonst wären Sie nicht hier. Bauen Sie auf meine Erfahrung! Ich freue mich, Sie kennen zu lernen. Bis bald! 0664 3398279